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Befähigungsüberprüfung
Im Rahmen eines Seminars für die Vertreter der Landesluftfahrtbehörden am 24. und 25.05.2004 beim LBA in Braunschweig sind u. a. Voraussetzungen und Vorgehensweisen für Befähigungsüberprüfungen im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde erörtert und festgelegt worden.
Als Ergebnis soll es künftig keinen Unterschied zwischen einer beim LBA oder bei einer Landesluftfahrtbehörde abgelegten Befähigungsprüfung für Fl geben, was bedeutet, dass eine ausgiebige praktische und theoretische Prüfung in allen sieben Fächern erforderlich wird.
24.11.2006

Nachdem das Licensing Sectorial Team der prinzipiellen Reduktion der Flugstunden für die Erneuerung der FCL-Fluglehrberechtigung bereits im Frühjahr in Dublin zugestimmt hatte, wurde der Antrag auf Anerkennung als „Long Term Exemption“ auf der jüngsten Sitzung von EAS Vertreter Rudolf Schuegraf erneut eingebracht. Dieser Antrag war nun erfolgreich und es wurde dann entschieden, die Flugstundenforderung für FCL-Lehrer von 100 innerhalb der drei/ein Jahre ohne Bedingung auf 50/15 zu reduzieren und als langfristige Ausnahme anzuerkennen. Hilfreich war, dass vom  Hubschrauberteam eine ähnliche Forderung eingebracht wurde. Daraus resultierte die Anpassung auf 50 Std., um die Forderungen Aeroplane/Helicopter anzugleichen. Das bedeutet nun, dass die Änderung der FCL 1.355 im  normalen Gesetzgebungsgang der JAA weiterläuft, aber von den Mitgliedsstaaten in der nationalen Gesetzgebung bereits angewandt werden kann. Der DAeC muss nun mit dem BMVBS in Verhandlungen treten, um die nationale Anwendung zu erreichen.
06.04.2006

Am 6. April 2006 hat sich das JAA Licensing Sectorial Team (LST) erneut mit dem Arbeitspapier beschäftigt. Das Papier von keiner Luftfahrtbehörde abgelehnt, sondern ganz besonders von den Freunden aus Finnland, Schweiz, Österreich und UK mit IAOPA unterstützt.
Mit der Akzeptanz des Arbeitspapiers wird das zur Zeit nach FCL und FCL-Deutsch geforderte Minimum von 100 Stunden Lehrtätigkeit im Cockpit als einer von drei Nachweisen der Lehrkompetenz in den letzten drei Jahren der Gültigkeit der Berechtigung um mehr als die Hälfte auf 45 Stunden reduziert, das entspricht der mindestens geforderten Flugstunden, die ein Schüler während der Ausbildung zum FCL PPL A absolvieren muss. Das LST hat akzeptiert, dass damit die Lehrerqualifikation erhalten wird. Das LST hat sich auch dafür ausgesprochen, die Regelung nicht zu bürokratisch zu gestalten, sondern einfach zu belassen. Bis zur Umsetzung wird es wegen der zeitaufwendigen Verfahren in der JAA mit öffentlicher Konsultation und dann in der nationalen Gesetzgebung noch einige Zeit dauern.
23.03.2006

Der Antrag der DAeC-Motorflugsparte zur Änderung der Verlängerungskriterien für Fluglehrer wurde auf der November-Sitzung des Licensing Sectorial Teams (LST) der JAA (früher FCL) zur Diskussion angenommen. Auf dem Treffen im Februar 2006 wurde der Antrag jedoch kontrovers diskutiert, ein Behörden-vertreter sperrte sich vehement gegen eine Änderung der Erneuerungskriterien der Fluglehrerberechtigungen. Der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland hatte sich positiv zu dem Antrag geäußert. In der ersten Aprilwoche ist der Antrag wieder Thema auf der Sitzung des LST und wird dann zur Abstimmung gebracht, wahrscheinlich mit positivem Ausgang.
Sollte der Antrag angenommen werden, wird die Änderung unmittelbar wirksam, da sie als "Long term exemption" beantragt ist. Die Anwendung im deutschen Recht kann dann zügig erfolgen.
Wird der jetzige Antrag abgelehnt, muss ein neuer Antrag zur Änderung der Verlängerungsbedingungen eingebracht werden. Nationale Behörden und Ämter lehnen eine Änderung allein für Deutschland ab. Langfristig bleibt uns nur, das Inkrafttreten der europäischen Lizenzierung zu erwarten.
05.10.2005

Die für September anberaumte Komiteesitzung wurde auf November verschoben.
05.09.2005

Die Motorflugkommission des DAeC hat ein Prüfungsprotokoll für die Ablegung der Befähigungsüberprüfung für Fluglehrer, deren Lehrberechtigung noch nicht abgelaufen ist, erarbeitet. Dieses Prüfungsprotokoll wird an das Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen eingereicht, um eine Anerkennung zu erreichen. Ziel ist es, dass das Bundesministerium dieses Protokoll als Empfehlung an alle Landesluftfahrtbehörden weiterleitet.
In diesem Zusammenhang weist die Motorflugkommission darauf hin, dass eine Befähigungsüberprüfung, die vor Ablauf der Gültigkeit der Lehrberechtigung abgelegt wird, von jedem anerkannten Prüfer abgenommen werden kann.
04.08.2005

Der Antrag über die Änderung der Verlängerungsvoraussetzungen für Flug- lehrerberechtigungen wurde von Europe Air Sports an die JAA (Joint Aviation Authorities) eingereicht. Der Antrag ist in Bearbeitung und wird auf der nächsten Komiteesitzung im September 2005 behandelt.
04.03.2005

Der Deutsche Aero Club e.V. beantragt über Europe Airsports die Änderung der  Verlängerungsvoraussetzungen nach JAR-FCL bei der EASA. Im Juni 2005 wird in der JAA-Commission Licensing über dieses Papier entschieden.
30.08.2004

In einem Schreiben an das LBA weist DAeC-Präsident Gerhard Allerdissen auf die möglichen negativen Auswirkungen und Folgen im Ausbildungsgeschehen hin und bittet das LBA Anstrengungen zu unternehmen, die derzeitige Variante zur Durchführung von Befähigungsüberprüfungen auszusetzen.
23.06.2004

Die Sportfachgruppe Motorflug informiert die Landesverbände und Motorflugvereine des DAeC über die neuen Modalitäten der Befähigungsprüfung und fordert die Vereine auf, ihr Informationen über die Ausbildungs- und Fluglehrertätigkeiten in den Vereinen zuzusenden, um Daten zu sammeln, mit denen die Unsinnigkeit der neuen Regelung untermauert werden kann.

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